Bekanntmachung
Ernennung von Karl Beck zum Präsidenten der BHBAI
Wirksam ab: 1. Dezember 2025
Die BHBAI freut sich, die Ernennung von Karl Beck zum Präsidenten der BHBAI bekannt zu geben.
Herr Beck war bislang als Rechtsberater des Verbands tätig und hat maßgeblich zur Gestaltung der Governance-Struktur, des Compliance-Rahmens sowie der globalen strategischen Ausrichtung der BHBAI beigetragen. Seine Ernennung spiegelt das Vertrauen des Vorstands in seine Führung sowie sein tiefes Verständnis der Mission der BHBAI wider, die intelligentesten Unternehmen der Welt durch die Indizes BHI500™ und BHI50™ zu vereinen.
Als Präsident wird Herr Beck alle organisatorischen, rechtlichen und unternehmensübergreifenden Initiativen leiten, einschließlich des rechtlichen und regulatorischen Rahmens für das Governance-Modell der Symbiosis Score AI™, das die Arbeit der BHBAI in 40 Ländern unterstützt. Darüber hinaus wird er die Bestrebungen der BHBAI vorantreiben, die Zusammenarbeit zu stärken, die Unternehmensintelligenz zu optimieren und globale Standards für KI-gestützte operative Transparenz weiterzuentwickeln.
Über BHBAI
BHBAI™ ist ein Zusammenschluss institutioneller Anleger, der die weltweit intelligentesten Unternehmen über die Indizes BHI500™ und BHI50™ vereint. Mithilfe von ERP-basierten Betriebsdaten, Blockchain-Verifizierung und Symbiosis Score AI™ (SS/AI) ermöglicht BHBAI eine unternehmensübergreifende Zusammenarbeit, präzise Forecasting-Modelle und strategische Abstimmung in 40 Ländern. Ziel ist es, intelligente Industrien zu beschleunigen, die Effizienz zwischen Unternehmen zu steigern und nachhaltigen Wert für Investoren, Führungskräfte und Innovationsverantwortliche zu schaffen.
1. BHBAI ist keine Kundendienst- oder Vertragsbeziehungseinheit
Blue Horizon Beyond AI (BHBAI) ist ein Schwenizer Verein, gegründet gemäß den Artikeln 60–79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Er ist ein investorengeführtes Organ, das gegründet wurde, um die strategische Zusammenarbeit zwischen symbiotischen Unternehmen zu fördern, die künstliche Intelligenz zum kollektiven Nutzen ihrer Aktionäre einsetzen.
2. BHBAI erhebt keine Gebühren
BHBAI wird ausschließlich durch seinen Vorstand institutioneller Investoren finanziert und ist für die Auswahl der Bestandteile der BHI50- und BHI500-Indizes verantwortlich. Zur Wahrung seiner Neutralität ist BHBAI untersagt, jegliche Form von Zahlung oder Spende anzunehmen.
3. BHBAI ist kein Unternehmen und daher nicht im Schweizer Handelsregister eingetragen
Nach Schweizer Recht unterliegen Vereine keiner Registrierungs- oder Publikationspflicht, sofern sie nicht bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen, wie etwa die Ausübung kommerzieller Tätigkeit oder das Ausstellen von Rechnungen für Waren oder Dienstleistungen. BHBAI erfüllt diese Kriterien nicht.
4. BHBAI unterstützt seine angeschlossene Wohltätigkeitsorganisation Blue Horizon Mother & Child P&C (BHM&C)
BHBAI leistet einen Beitrag zu BHM&C, indem es sein geistiges Eigentum überträgt, wodurch Lizenzgebühren aus den an ausgewählte KI-Unternehmen vergebenen IP-Rechten generiert werden können. Diese Unternehmen dürfen Dienstleistungen für BHM&C ausschließlich zum Nutzen der BHI500-Indexunternehmen erbringen. Wie BHBAI ist auch BHM&C ein Schweizer Verein gemäß den Artikeln 60–79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
5. BHBAI kauft oder verkauft keine Produkte oder Dienstleistungen von oder an Unternehmen des BHI500-Index
BHBAI fungiert ausschließlich als Vermittler, indem es BHI500-Unternehmen mit potenziellen Kunden sowie anderen Indexteilnehmern verbindet, um einen Ressourcenaustausch zu ermöglichen. Dieser Prozess wird durch das System „Symbiosis Score AI“ unterstützt, das CFOs und Abteilungsleitern ermöglicht, ihre Scores zu verbessern, indem sie Ressourcen anderen BHI500-Unternehmen zur Verfügung stellen oder Waren und Dienstleistungen dieser Unternehmen beziehen.
6. BHBAI wird durch seinen Vorstand institutioneller Investoren beaufsichtigt
Der Vorstand ist verpflichtet, den Aktionärswert für die Investoren des BHI500 zu maximieren. Er gibt keine Aktienempfehlungen ab, führt keine Interviews, veröffentlicht keine Governance-Dokumente und tritt nicht mit Dritten außerhalb des Vorstands in Kontakt. Er übt keine operativen Führungsfunktionen aus. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf die Aufsicht über den Präsidenten von BHBAI sowie die gewählten Funktionsträger.
7. BHBAI ist auf unbestimmte Dauer gegründet und wird geregelt durch:
a. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 60–79, welches den rechtlichen Rahmen für die Gründung und Führung von Vereinen festlegt.
b. Die Statuten von BHBAI, welche Mitgliedschaft, Governance, Entscheidungsprozesse, Finanzen, Wahlen und interne organisatorische Regeln regeln. Die Mitgliedschaft ist auf institutionelle Investoren beschränkt, die ein bedeutendes Portfolio von BHI500-Wertpapieren verwalten.
c. Beschlüsse der Generalversammlung, dem obersten Organ von BHBAI, deren Entscheidungen bindend sind, sofern sie den Statuten und dem geltenden Recht entsprechen.
d. Interne Reglemente, die operative Verfahren wie Finanzrichtlinien, ethische Standards und Vorstandsprotokolle festlegen.
e. Weitere anwendbare Schweizer Gesetzgebung, soweit relevant, einschließlich:
• des Obligationenrechts (Arbeits- und Vertragsrecht),
• des Datenschutzrechts (bei Verarbeitung personenbezogener Daten), und
• steuerrechtlicher Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf den steuerbefreiten Status von BHM&C.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Claudia Meyer
Direktorin Kommunikation, BHBAI